Auf dieser Webseite informieren wir Sie als Kunde über die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Informations-, Beratungs-, Dokumentations-, und Offenlegungspflichten seit dem 01.01.2013 im Kunden-/Beratungsgespräch.
Ziel der gesetzlichen Regulierung ist die Stärkung des Anlegerschutzes durch schärfere Produktregulierung von so genannten Graumarktprodukten und Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen.
Für den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken und durch freie Vermittler sollen im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes künftig die gleichen Spielregeln für alle gelten – so werden die anlegerschützenden Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf freie Vermittler übertragen.
Damit wird für den Verbraucher ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen, unabhängig davon, ob er Finanzanlagen über Banken oder freie Vermittler erwirbt.
Gesetzlich geregelter Ablauf Ihres Beratungsgespräches
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG) wurde am 27.10.2011 im Bundestag beschlossen und dann am 25.11.2011 vom Bundesrat gebilligt. Es liefert somit die unabdingbare Grundlage unserer künftigen Zusammenarbeit!
Folgend erläutern wir Ihnen alle Schritte unseres Beratungsprozesses und liefern Ihnen hierzu die notwendigen Dokumente als PDF zum Download.
Zögern Sie nicht bei Ihren Fragen hierzu gerne und jederzeit anzurufen!
Allgemeine Informationspflicht beim Erstkontakt:
> Rahmenvereinbarung für Fondsgeschäfte & Kundenerstinformation
> Dauer ca. 15 Minuten
Vor der Beratung:
Achtung: Wenn keine Offenlegung der Informationen durch den Anleger erfolgt,
darf im Rahmen der Anlageberatung keine Finanzanlage empfohlen werden!
> Dokument zur Anlegerprofilierung
> ca. 30 bis 60 Minuten pro Kunde (Fall- und Kundenspezifisch)
Vor dem Kauf von Investmentfonds:
> beispielhafte Anlageempfehlung
> ca. 5 bis 10 Minuten pro Investmentfonds
Unmittelbar nach Anlageberatung und vor Abschluss
> beispielhaftes Anlageberatungsprotokoll
> ca. 30 bis 60 Minuten (Fall- & Kundenspezifisch)
jährliche Prüfung des Finanzberaters durch Wirtschaftsprüfer